Wer ab 2025 digital barrierefrei sein muss.
Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass eine Website für alle Menschen nutzbar ist – unabhängig von Einschränkungen, Situationen oder Geräten.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Barrierefreiheit ist verpflichtend für Unternehmen, die sich an Endverbraucher (B2C) richten und eines der folgenden Merkmale erfüllen:
1. Unternehmensgröße
Das Gesetz greift, wenn mindestens eines dieser Kriterien zutrifft:
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über 2 Mio. € Jahresumsatz
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10 oder mehr Beschäftigte
Schon eines der beiden Merkmale genügt.
2. Elektronischer Geschäftsverkehr
Eine Website gilt als verpflichtend barrierefrei, wenn sie
auf einen Vertrag hinwirkt – direkt oder indirekt.
Das betrifft:
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Shops
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Dienstleister mit Terminbuchung
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Kontaktformulare, über die eine Anfrage, Buchung oder Beratung angestoßen werden kann.
Es reicht bereits, wenn Sie andeuten, dass man über Ihr Formular:
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eine Dienstleistung anfragen
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Produkte kaufen
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Rückfragen stellen
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Beratung in Anspruch nehmen
kann.
All das zählt als elektronischer Geschäftsverkehr.
Wenn Ihr Unternehmen Endverbraucher erreicht, geschäftlich über die Website interagiert und eine gewisse Größe überschreitet, ist Barrierefreiheit keine Option mehr – sondern Pflicht.
Wer besonders betroffen ist
Die Pflicht gilt insbesondere für Unternehmen, die digitale
Interaktionen oder Transaktionen mit Endverbrauchern ermöglichen:
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Online-Shops & Handelsplattformen
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Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen
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Praxen & Gesundheitsdienstleister
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Kanzleien & Beratungen
(wenn Online-Terminvergabe oder digitale Mandatsanbahnung besteht) -
Medienanbieter
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Bildungsanbieter
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Telekommunikation & Energieversorger
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Dienstleister mit Online-Buchung oder Kundenportalen
Kurz gesagt: Alles, was Termin, Beratung, Vertrag, Buchung, Kauf oder Interaktion online ermöglicht, wird relevant.
Drei typische Situationen aus der Praxis.
Fall 1 – Die moderne Zahnarztpraxis
Die Website bietet Terminbuchung, Kontaktformulare und Patienteninformationen.
Die Praxis hat 12 Mitarbeitende und über 1 Mio. € Umsatz.
Barrierefreiheit ist verpflichtend.
Fall 2 – Der kleine Beauty-Salon
Die Website informiert nur und verlinkt auf eine Instagram-Seite. Keine Formulare, keine Buchungsfunktion, 3 Mitarbeitende.
Keine Pflicht – Barrierefreiheit jedoch empfehlenswert für Sichtbarkeit.
Fall 3 – Der Online-Shop mit 2,5 Mio. € Jahresumsatz
Produkte werden direkt über die Website verkauft.
Barrierefreiheit ist verpflichtend (klarer Fall).
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Ruhig erklärt – aber klar.
Wenn eine Website trotz Verpflichtung nicht barrierefrei ist, kann das folgende Konsequenzen haben:
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Hinweise oder Meldungen durch Verbraucher
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Behördliche Prüfungen
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Förmliche Beanstandungen
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Auflagen zur Nachbesserung
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in Einzelfällen Bußgelder
(bei fehlender Umsetzung trotz Aufforderung)
Ihr nächster Schritt
Eine Website, die führt, versteht und inkludiert.
Wenn Sie möchten, beginnen wir hier.
FAQ – Häufigste Fragen
Was kostet eine barrierefreie Website?
Weniger als ein späteres Bußgeld oder ein verlorener Kunde. Aber vor allem: sie steigert Ihre Marke. Kosten abhängig von Umfang, IST-Status und Designwünschen.
Schränkt Barrierefreiheit das Design ein?
Nein. Boutique-Design und Barrierefreiheit ergänzen sich perfekt: Klarheit, Ruhe, Präzision.
Bin ich rechtlich verpflichtet?
Weniger als ein späteres Bußgeld oder ein verlorener Kunde. Aber vor allem: sie steigert Ihre Marke. Kosten abhängig von Umfang, IST-Status und Designwünschen.
Warum verbessert Barrierefreiheit mein Google-Ranking?
Weil Google zugängliche, strukturierte Seiten bevorzugt.