Barrierefreiheit · BFSG · Heilmittelwerbegesetz

Barrierefreie Praxis-Websites. Für alle Ihre Patientinnen und Patienten.

Lesbar bei nachlassender Sehkraft, bedienbar ohne Maus, verständlich unter Stress. Und so ruhig gestaltet, wie Ihre Praxis arbeitet. 

Schreibtisch am Fenster - hier entstehen strategische Websites

Warum gerade Arztpraxen

Ihre Patientinnen und Patienten lesen Ihre Website anders.

Wer eine Arztpraxis sucht, ist oft nicht in bester Verfassung.

Manche sehen schlechter als früher. Andere können die Maus nicht ruhig führen. Manche lassen sich Texte vorlesen.

Und fast alle sind ein wenig in Sorge, wenn sie Ihre Seite das erste Mal öffnen.

Barrierefreiheit ist in einer Praxis deshalb keine Formalie. Sie ist Patientenservice, schon vor dem ersten Anruf.

Pflicht oder nicht?

Gilt das Barrierefreiheits-
gesetz für Ihre Praxis?

Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG). Ob es Ihre Praxis betrifft entscheiden im wesentlichen zwei Fragen.

1. Wie groß ist Ihre Praxis?

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, also Praxen mit

  • weniger als 10 Beschäftigten
    und
  • höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Beschäftigt Ihre Praxis 10 oder mehr Menschen, greift die Ausnahme nicht.

2. Können Patienten über Ihre Praxis-Website etwas vereinbaren?

Das BFSG erfasst Websites, über die ein Vertrag mit Verbraucherinnen und Verbrauchern angebahnt oder geschlossen wird. In Praxen kann das zum Beispiel betreffen:

  • Online-Terminbuchung
  • Online-Buchung von Selbstzahlerleistungen
  • Patientenportale
  • Shops, etwa für Kontaktlinsen oder Pflegeprodukte
  • Termin- und Kontaktformulare

Für Arztpraxen ist nicht jede Konstellation abschließend geklärt. Ob schon eine Online-Terminbuchung als Vertragsanbahnung gilt, wird unterschiedlich bewertet.

Im Barrierefrei-Check sehen wir uns Ihre Situation genau an und zeigen Ihnen, wo die Pflicht eindeutig ist und wo es um Vorsorge geht.

→ Zur Barrierefreiheitsprüfung anmelden

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Drei typische Situationen

Fall 1

Die Zahnarztpraxis

12 Mitarbeitende. Termine lassen sich direkt über die Website buchen.

→ Vieles spricht dafür, dass das BFSG gilt. Hier sollten Sie handeln.

Fall 2

Die Hausarztpraxis

6 Mitarbeitende. Die Website informiert über Sprechzeiten, Team und Leistungen. Termine gibt es nur telefonisch.

→ Voraussichtlich keine Pflicht, aber ein Gewinn für viele Ihrer Patienten.

Fall 3

Das MVZ

Mehrere Fachrichtungen, über 40 Mitarbeitende, Online-Terminbuchung und Kontaktformular.

→ Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift nicht. Gehen Sie davon aus, dass das BFSG gilt.

Kurz gesagt: Je größer Ihre Praxis und je mehr Patienten online erledigen können, desto eher sind Sie verpflichtet.

Im Barrierefrei-Check sehe ich mir Ihre Website und Ihre Situation an und zeige Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht. Das ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Kanzlei oder Ihre Kammer.

Referenz

MVZ Augenzentrum 

Eine Augenklinik, deren Patienten auf gute Lesbarkeit angewiesen sind.

Barrierefreies Kontaktformular

Barrierefreiheitserklärung

HWG-geprüfte Leistungsseiten

Was eine barrierefreie Praxis-Website konkret leistet. 

„Barrierefreiheit wirkt nicht durch Ergänzung, sondern durch Reduktion.“

01

Kontraste, die lesbar sind.

Auch bei nachlassender Sehkraft und auf dem Smartphone im hellen Licht.

02

Formulare, für alle bedienbar

Termin- und Kontaktformulare, die mit Screenreader und Tastatur funktionieren.

03

Klare Struktur

Statt Überladung: Wer Sprechzeiten sucht, findet sie sofort.

04

Verständiche Sprache

Texte die den Fachjargon erklären.

Barrierefreiheit und HWG

Verständlich für Patienten. Sachlich im Sinne des Heilmittelwerbegesetz.

Barrierefreie Texte sollen einfach sein. Medizinische Texte dürfen dabei nicht zu viel versprechen, denn das Heilmittelwerbegesetz (HWG) setzt enge Grenzen.

Bei mir liegt beides in einer Hand: Struktur, Text, Gestaltung und technische Umsetzung. Aus einem Kopf.

Die Texte sind HWG-bewusst formuliert. Eine rechtliche Prüfung durch eine Kanzlei ersetzen sie nicht.

Ablauf

So entsteht Ihre barrierefreie Website.

01

Prüfung Ihrer Website

Sie wissen, wo Sie stehen.

02

Maßnahmenplan

Sie wissen, was nötig ist, was es kostet und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist. Priorisierung, Aufwand, Standard oder Premium.

03

Umsetzung

Nachrüstung der bestehenden Seite oder Relaunch.

04

Nachweis

Sie erhalten das Prüfprotokoll und eine Erklärung zur Barrierefreiheit für Ihre Website.

zwei Wege

Standard oder Premium

Standard

Kern

bestehende Praxis-Websites barrierearm konfiguriert, geprüft nach WCAG 2.2 AA

Website

Bestehende Seite wird nachgerüstet

Texte

Bestehende Inhalte bleiben. Struktur und einzelne Ausdrücke werden korrigiert

Ideal für

Praxen, deren Website inhaltlich trägt und technisch aufholen muss

Premium

Kern

Neue Praxis-Websites barrierearm konzipiert, geprüft nach WCAG 2.2 AA inklusive neue Struktur, Patiententexte und Design

Website

Relaunch mit neuer Informationsarchitektur

Texte

Neue Patiententexte, verständlich und HWG-bewusst formuliert.

Ideal für

Praxen, deren Website nicht mehr zur Praxis passt, etwa nach Wachstum, Übernahme oder neuem Schwerpunkt

Ihr nächster Schritt

Ganz einfach. Hier entlang.

Häufige Fragen

Was Sie wissen möchten.

Gilt das BFSG auch für meine Kassenpraxis?

Ob Sie Kassen- oder Privatpatienten behandeln, ist nicht entscheidend. Maßgeblich sind die Größe Ihrer Praxis und die Frage, ob Patienten über Ihre Website etwas vereinbaren können. Im Barrierefrei-Check klären wir Ihre konkrete Situation.

Ich buche Termine über ein externes Tool. Bin ich dann raus?

Nein. Das Buchungstool selbst muss barrierefrei sein – dafür ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Ihre Website, über die Patienten zur Buchung gelangen, muss es trotzdem sein.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Wenn Ihre Praxis unter das BFSG fällt, ja. Die Erklärung beschreibt, wie Ihre Website die Anforderungen erfüllt und wo es noch Einschränkungen gibt. Wir erstellen sie mit Ihnen.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Mängel beanstanden und Fristen zur Behebung setzen; bei Verstößen sind Bußgelder möglich. Hinzu kommen Abmahnrisiken. Unabhängig davon verlieren Sie Patienten, die Ihre Seite nicht bedienen können.

Kann meine bestehende Website nachgerüstet werden?

In vielen Fällen ja. Das Audit zeigt, ob eine Nachrüstung sinnvoll ist oder ob ein Relaunch am Ende günstiger und besser ist.

Schränkt Barrierefreiheit das Design ein?

Nein. Im Gegenteil. Sie verlangt klare Kontraste, eine lesbare Typografie und eine ruhige Struktur. Das sind Grundlagen guter Gestaltung, keine Einschränkungen.

Was kostet das?

Das hängt vom Zustand Ihrer Website und vom gewählten Weg ab. Nach dem Audit erhalten Sie einen Maßnahmenkatalog mit Aufwand und Kosten, bevor Sie sich entscheiden.